Kanzlei für Arbeitsrecht · Rostock
Abmahnung vom Arbeitgeber – was Sie jetzt tun sollten
Eine Abmahnung ist unangenehm, aber sie ist keine Kündigung. Sie ist eine Warnung – und sie ist längst nicht immer berechtigt. Ob sie es in Ihrem Fall ist, lässt sich meist schon nach einem kurzen Blick in das Schreiben einschätzen.
- Ersteinschätzung Ihrer Lage – mit Kostenklarheit vorab
- Sie entscheiden, ob wir für Sie tätig werden
Wichtig ist vor allem eines: Unterschreiben Sie nichts, bevor Sie wissen, was Sie unterschreiben.
Was ist eine Abmahnung?
Eine Abmahnung benennt ein konkretes Fehlverhalten, fordert Sie auf, es künftig zu unterlassen, und kündigt Konsequenzen für Ihr Arbeitsverhältnis an, falls es sich wiederholt. Fehlt eines dieser Elemente, liegt oft gar keine wirksame Abmahnung vor.
Eine feste Zahl gibt es nicht: Die Regel, dass erst nach drei Abmahnungen gekündigt werden darf, existiert nicht. Je nach Schwere kann eine einzige genügen.
Viele Abmahnungen halten einer Prüfung nicht stand. Typische Schwachstellen:
- Der Vorwurf ist zu unbestimmt – „wiederholt unpünktlich“ genügt nicht.
- Der Sachverhalt ist falsch oder unvollständig dargestellt.
- Das Verhalten wurde bisher geduldet.
- Der Hinweis auf mögliche Konsequenzen fehlt.
- Die Abmahnung steht in keinem Verhältnis zum Vorwurf.
Warum die ersten drei Wochen entscheidend sind
Gegen eine Kündigung können Sie nur innerhalb von drei Wochen nach Zugang Kündigungsschutzklage erheben (§ 4 KSchG). Nach Ablauf gilt die Kündigung in aller Regel als wirksam – auch wenn sie fehlerhaft war (§ 7 KSchG). Die Frist läuft ab Zugang des Schreibens, nicht ab Kenntnisnahme: Auch der Einwurf in den Briefkasten während des Urlaubs setzt sie in Gang.
Wann ging Ihnen die Kündigung zu?
Rufen Sie an – wir rechnen die Frist mit Ihnen aus:
Telefon: 0381 510 505 15
Ablauf
So läuft Ihr Fall – bis vor das Arbeitsgericht Rostock
Ersteinschätzung
Sie schildern Ihre Situation am Telefon. Sie erfahren, ob sich ein Vorgehen lohnt, welche Fristen laufen und was es kostet – bevor Kosten entstehen.
Außergerichtliche Verhandlung
Oft lässt sich eine Abfindung, ein besseres Zeugnis oder ein fairer Aufhebungsvertrag ohne Prozess verhandeln – im Hintergrund steht das Klagerecht als Druckmittel.
Güteverhandlung & Prozess
Kommt es zur Klage, findet die Güteverhandlung am Arbeitsgericht Rostock meist schon nach wenigen Wochen statt – die meisten Verfahren enden dort mit einem Vergleich. Besonderheit der 1. Instanz: Jede Seite trägt ihre Anwaltskosten selbst (§ 12a ArbGG).
Ihr Ansprechpartner
Rechtsanwalt Mirko Ziegler – Ihr Anwalt für Arbeitsrecht in Rostock
Rechtsanwalt · Tätigkeitsschwerpunkt Arbeitsrecht
Seit 2008 Partner der Kanzlei Drewelow | Ziegler | Nickel in Rostock. Mirko Ziegler vertritt seit vielen Jahren Arbeitnehmer und Arbeitgeber vor dem Arbeitsgericht Rostock und außergerichtlich – von der Kündigungsschutzklage über Aufhebungsverhandlungen bis zur Vertragsgestaltung.
Ihre Ersteinschätzung macht kein Callcenter und keine Vermittlungsplattform: Sie sprechen direkt mit dem Rechtsanwalt, der Ihren Fall auch bearbeitet.
- Studium und Referendariat in Rostock, zugelassen seit 2008
- Kanzlei in der Rostocker Innenstadt – wenige Minuten vom Arbeitsgericht
- Mitglied im Deutschen Anwaltverein
- Erreichbar Mo–Fr 8–17 Uhr, Rückruf in der Regel am selben Werktag
Vor Ort in Rostock
Das Arbeitsgericht Rostock – kurze Wege für Ihren Fall
Arbeitsrechtliche Klagen aus Rostock und dem Umland verhandelt das Arbeitsgericht Rostock in der August-Bebel-Straße 15–20 – wenige Minuten von unserer Kanzlei in der Wallstraße entfernt. Kurze Wege heißen für Sie: schnelle Termine, keine Reisekosten, ein Anwalt, der die Abläufe und die Kammern vor Ort aus jahrelanger Praxis kennt.
Wir vertreten Mandanten aus Rostock, Bad Doberan, Güstrow, Ribnitz-Damgarten und dem gesamten Landkreis Rostock – auf Wunsch auch mit telefonischer oder Video-Beratung.
- Kanzlei: Wallstraße 1a, 18055 Rostock
- Arbeitsgericht: August-Bebel-Straße 15–20
- Beratung vor Ort, telefonisch oder per Video
Kosten
Was kostet ein Anwalt für Arbeitsrecht?
Rechtsschutzversichert?
Bei bestehender Arbeitsrechtsschutzversicherung übernimmt diese in der Regel die Kosten. Die Deckungsanfrage bei Ihrer Versicherung stellen wir für Sie – kostenfrei.
Ohne Rechtsschutz
Die Erstberatung ist für Verbraucher gesetzlich gedeckelt: maximal 190 € zzgl. Auslagen und Umsatzsteuer (§ 34 RVG). Alle weiteren Gebühren richten sich nach dem RVG und werden vor Beginn besprochen – bevor Kosten entstehen.
Geringes Einkommen
Bei geringem Einkommen kommen Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe in Betracht. Sprechen Sie uns an – wir klären, was in Ihrem Fall möglich ist.
Sie wissen nicht, welcher Fall auf Sie zutrifft? Rufen Sie an – wir klären das in wenigen Minuten, bevor Kosten entstehen: 0381 510 505 15
Häufige Fragen
Antworten auf die wichtigsten Fragen
Wie viel Zeit habe ich, um gegen eine Kündigung vorzugehen?
Drei Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigung (§ 4 KSchG). Nach Ablauf gilt die Kündigung als wirksam (§ 7 KSchG) – auch wenn sie fehlerhaft war. Lassen Sie eine Kündigung deshalb sofort prüfen, nicht erst nach dem Wochenende.
Habe ich Anspruch auf eine Abfindung?
Einen allgemeinen gesetzlichen Anspruch gibt es nicht. Abfindungen entstehen meist als Verhandlungsergebnis im Kündigungsschutzverfahren oder über § 1a KSchG bzw. einen Sozialplan. Übliche Größenordnung: 0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr – verhandelbar je nach Prozessrisiko des Arbeitgebers.
Muss ich eine Abmahnung unterschreiben?
Nein. Sie müssen allenfalls den Empfang bestätigen, nicht den Inhalt anerkennen. Unterschreiben Sie kein inhaltliches Anerkenntnis; Sie können eine Gegendarstellung zur Personalakte geben (§ 83 BetrVG) und bei unberechtigter Abmahnung die Entfernung verlangen.
Soll ich einen Aufhebungsvertrag sofort unterschreiben?
Nein – niemals im Termin. Es gibt kein Widerrufsrecht, und ohne wichtigen Grund droht eine zwölfwöchige Sperrzeit beim Arbeitslosengeld (§ 159 SGB III). Nehmen Sie Bedenkzeit und lassen Sie Abfindung, Zeugnis, Freistellung und die Sperrzeitfrage vorher prüfen.
Was bedeutet „stets zur vollen Zufriedenheit“ im Zeugnis?
Das ist Zeugnissprache für die Note „gut“; „zur vollen Zufriedenheit“ entspricht „befriedigend“, „zur Zufriedenheit“ nur „ausreichend“. Wer eine überdurchschnittliche Note beansprucht, muss die Leistung im Streitfall darlegen und beweisen. Zeugnisse sollten vor der Bewerbung fachkundig geprüft werden.
Kann ich Überstunden noch nachträglich bezahlt verlangen?
Grundsätzlich ja, aber häufig verfallen Ansprüche durch vertragliche oder tarifliche Ausschlussfristen von oft nur drei Monaten. Zudem müssen Sie darlegen können, dass die Überstunden geleistet und vom Arbeitgeber veranlasst oder geduldet wurden. Stundenaufstellungen sichern und Fristen sofort prüfen lassen.
Gilt der Kündigungsschutz auch in kleinen Betrieben?
Das Kündigungsschutzgesetz greift in der Regel erst in Betrieben mit mehr als zehn Arbeitnehmern und nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit (§§ 1, 23 KSchG). Aber auch im Kleinbetrieb kann eine Kündigung unwirksam sein – etwa bei Formfehlern, Treuwidrigkeit oder Sonderkündigungsschutz (Schwangerschaft, Schwerbehinderung).
Was kostet die erste Beratung beim Anwalt?
Für Verbraucher ist die Erstberatungsgebühr gesetzlich gedeckelt: höchstens 190 € zzgl. Auslagen und Umsatzsteuer (§ 34 RVG). Über die konkreten Kosten sprechen wir vor Beginn der Beratung – häufig übernimmt eine Rechtsschutzversicherung die Kosten; das klären wir auf Wunsch für Sie ab.
KONTAKT
Lassen Sie die Frist nicht verstreichen!
Rufen Sie an, bevor Sie etwas unterschreiben – oder fordern Sie einen Rückruf an. Sie erfahren zuerst, wo Sie stehen. Dann entscheiden Sie.
Lieber sofort sprechen?
Mo–Fr 8:00–17:00 Uhr
Drewelow | Ziegler | Nickel Rechtsanwälte
Wallstraße 1A · 18055 Rostock
E-Mail: ziegler@mv-recht.de